Das Balthasar-Neumann-Technikum bietet, in Kooperation mit dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, als einzige Fachschule in Rheinland-Pfalz eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Medizintechniker bzw. zur Staatlich geprüften Medizintechnikerin an.

Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen verfügt über ca. 700 Betten und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.

Die Medizintechnik ist eine hochtechnisierte Branche, die über ein sehr großes Wachstumspotential verfügt. Dieses innovative und sehr vielseitige Tätigkeitsfeld hat einen hohen Bedarf an qualifizierten Technikerinnen und Technikern, die sowohl bei den medizintechnischen Geräteherstellern als auch in Krankenhäusern und in vielfältigen medizinischen Einrichtungen beschäftigt werden.

Abschluss

Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Medizintechnik

Der Staatlich geprüfte Techniker ist der höchstmögliche nicht-akademische Abschluss. Er ist in Bezug auf Ansehen und Wertigkeit mit dem Bachelorabschluss gleichgesetzt.

Qualifizierung

Die Weiterbildung zur Technikerin / zum Techniker in der Fachrichtung Medizintechnik ist so angelegt, dass aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung und den Erfahrungen der praktischen Berufstätigkeit die spezifischen Inhalte der Medizintechnik vermittelt werden.

Bildungsinhalte Medizintechnik

Hinweis: LM = Lernmodul, in Klammern: Stundenzahl in Vollzeit-/Teilzeitunterricht

LM 1: Grundlegende Elemente und Handlungen (80/80)
LM 2: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache (160/120)
LM 3: Kommunikation und Arbeitstechniken (120/100)
LM 4: Gestalten eines prozessorientierten Qualitätsmanagements im Unternehmen (160/120)
LM 5: Entwerfen und Einsetzen von Messsystemen (120/100)
LM 6: Entwerfen und Analysieren von elektronischen Schaltungen (200/160)
LM 7: Konfigurieren von Rechnern und Anwendungsprogrammen (200/160)
LM 8: Problem- und objektorientiertes Programmieren (120/80)
LM 9: Aufnehmen und Verarbeiten von biometrischen Messergebnissen (240/160)
LM 10: Aufstellen, Inbetriebsetzen und Vernetzen von medizinischen Geräten und Anlagen (280/240)
LM 11: Warten und Instandhalten von medizinischen Geräten und Anlagen (280/240)
LM 12: Planen und Betreiben von medizinischen Versorgungsanlagen (120/80)
LM 13: Leiten und Managemen von medizintechnischen Arbeitsbereichen (80/80)
LM 14: Abschlussprojekt (80/80)

Im Lernmodul 14 setzen Sie die erworbenen Kompetenzen durch selbstständige Bearbeitung, Dokumentation und Präsentation in einem eigens gewählten Projekt – möglichst in Kooperation mit einem Unternehmen / Krankenhaus – um.

In sogenannten Wahlpflichtmodulen können Sie darüber hinaus weitere Qualifikationen erwerben und z.B. die Ausbildereignungsprüfung ablegen.

Dauer und Zeiten

Vollzeitunterricht

Die Weiterbildung zum Medizintechniker / zur Medizintechnikerin in Vollzeit wird am BNT über einen Zeitraum von zwei Jahren angeboten und beginnt jeweils zeitgleich mit dem neuen Schuljahr. Der Unterricht findet in der Regel von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis spätestens 15:15 Uhr statt. Während der Schulferien von Rheinland-Pfalz entfällt der Unterricht.

Teilzeitunterricht (berufsbegleitend)

Die Weiterbildung zum Medizintechniker / zur Medizintechnikerin in Teilzeit (berufsbegleitend) wird am BNT über einen Zeitraum von vier Jahren angeboten und beginnt jeweils zeitgleich mit dem neuen Schuljahr. Der Unterricht findet in der Regel an zwei bis drei Abenden pro Woche von 17:15 Uhr bis spätestens 21:15 Uhr statt. Während der Schulferien von Rheinland-Pfalz entfällt der Unterricht.

Aufnahmevoraussetzungen

Sie können Sich um einen Weiterbildungsplatz in der Fachrichtung Medizintechnik bewerben, wenn Sie eine der folgenden Personengruppen angehören:

  • Personen mit abgeschlossener Gesellen- oder Facharbeiterausbildung in einem zugelassenen Beruf des Elektro-/Informationstechnik- bzw. Metallbereiches und mit einer ein- bis dreijährigen Berufstätigkeit (Schulabschluss und Ausbildungsdauer sind maßgebend).
  • Personen, die bereits als Elektro- oder Informationstechniker qualifiziert sind und die Weiterbildung unter Anrechnung der Grundmodule zum Erwerb einer Zusatzqualifikation nutzen wollen.
  • Personen, die eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem medizintechnischen oder verwandten Tätigkeitsfeld nachweisen können.

Eine Sondergenehmigung ist evtl.  für  zugelassene Ausbildungsberufe (Auswahl – bitte fragen Sie nach, wenn Ihr Beruf nicht aufgeführt ist)  möglich:

Büroinformationselektroniker/-in, Chirurgiemechaniker/-in, Energieelektroniker/-in,
Elektromaschinenmonteur/-in, Elektromaschinenbauer/-in, Elektromechaniker/-in,
Feinwerkmechaniker/-in, Fernmeldeanlagenelektroniker/-in, Hörgeräteakustiker/-in,
Industriemechaniker/-in, Industrieelektroniker/-in, Informationselektroniker/-in,
Kommunikationselektroniker/-in, Kraftfahrzeugelektriker/-in,
Physiklaborant/-in, Prozessleitelektroniker/-in, Elektro-technische/-r Assistent/-in,
Physikalisch-technische/-r Assistent/-in, Medizinisch-technische/-r Assistent/-in

Eine bei der Bundeswehr abgeleistete Dienstzeit kann bei berufsnahem Einsatz voll als Praxis angerechnet werden.

Kosten, Anmeldung

Bitte folgen Sie dem Link: Anmeldung an der Fachschule

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