
In die Jahrgangsstufe 11 eines beruflichen Gymnasiums können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die
- den qualifizierten Sekundarabschluss I (z.B. Realschule, 10. Schuljahr der Hauptschule, zweijährige Berufsfachschule mit qualifiziertem Sekundarabschluss I) oder einen gleichwertigen Abschluss mit einem Notendurchschnitt (arithmetisches Mittel aus den Zugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) von mindestens 3,0 besitzen, wobei keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als "ausreichend" bewertet sein darf;
- das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung nach § 15 der Landesverordnung über die Integrierten Gesamtschulen besitzen;
- den qualifizierten Sekundarabschluss I aufgrund des § 10 der Berufsschulverordnung besitzen.
Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse gilt: Es müssen mindestens "ausreichende" Kenntnisse in der ersten Fremdsprache vorhanden sein; der Unterricht in der zweiten Fremdsprache setzt keine Vorkenntnisse voraus. (In der Einführungsphase werden zwei Fremdsprachen unterrichtet, in der Qualifikationsphase ist die erste Fremdsprache entweder Leistungsfach oder Grundfach, die zweite Fremdsprache ist stets Grundfach.)
Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits die Fachhochschulreife im Bereich der berufsbildenden Schulen erreicht haben oder eine zweijährige Höhere Berufsfachschule mit mindestens "befriedigenden" Leistungen absolviert haben, ist (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Einstieg in die Jahrgangsstufe 12 möglich.